Wir setzen uns dafür ein, unseren Webauftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – basierend auf dem European Accessibility Act (EAA) – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, funktionalen Einschränkungen sowie älteren Personen, einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Diese Erklärung informiert darüber, inwieweit unser Webangebot die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in Deutschland erfüllt. Sie gilt für die digitalen Inhalte der Website schlossmuseum-murnau.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unser Webauftritt ist größtenteils – auch durch die Einbindung der Eye-Able® Assist Software - vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absatz 1 des BFSG in Verbindung mit der Barrierefreiheitsverordnung (BFV).
Eye-Able® Assist ist eine Software, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webseiten dient. Sie bietet über 25 Funktionen, die es Nutzern ermöglichen, Inhalte visuell an ihre Bedürfnisse anzupassen. Diese Funktionen werden angeboten:
Vorlesefunktion
Schriftanpassung - Diese Funktion erlaubt das Vergrößern und Verkleinern der Schriftgröße
Kontrastmodi - Es werden verschiedene Kontrastmodi angeboten, um Inhalte besser lesbar zu machen.
Farbenfilter - Der Filter ermöglicht die Anpassung von Farben, um beispielsweise bei Farbsehschwächen die Inhalte besser wahrzunehmen.
Blaufilter - Der Filter reduziert den Blauanteil im Licht, um die Augen zu schonen und einen gesunden Schlaf-Wach-Rhythmus zu unterstützen.
Tastatursteuerung - Sie ermöglicht die Navigation durch die Webseite mit der Tastatur, was für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig ist.
Weitere Möglichkeiten sind die Anpassung von Zeilenabständen, Zeichenabständen und der Textausrichtung.
WCAG Konformität: Eye-Able® Assist hilft, Webseiten WCAG-konform zu gestalten, indem es Fehler im Code aufzeigt und Verbesserungsvorschläge liefert.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Dabei orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Es gibt derzeit noch folgende Barrieren:
Die PDFs sind noch nicht barrierefrei.
Die vor dem 28.06.2025 erstellten YouTube-Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Der YouTube-Player bietet die Möglichkeit, Untertitel zu generieren und anzuzeigen. Wir bemühen uns, zukünftige Videos mit Untertiteln zu versehen.
Einige Bilder haben keinen HTML-Alternativtext. Wir aktualisieren diese Inhalte laufend und arbeiten daran, Alternativtexte bereit zu stellen.
Die Website wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und fortlaufend weiter an die Anforderungen des BFSG angepasst.
Angebote von Drittanbietern
Auf der Website stehen Links zu Websites von Drittanbietern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir die Barrierefreiheit dieser Websites nicht kontrollieren können und keine Einhaltung von Richtlinien zur Barrierefreiheit gewährleisten.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in barrierefreier Form, kontaktieren Sie uns bitte:
Schloßmuseum Murnau
Schloßhof 2-5
82418 Murnau a. Staffelsee
Deutschland
Tel.: 08841-476-201
E-Mail:
schlossmuseum@murnau.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
, Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG und weiteren Bestimmungen des BFSG. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf einer Selbstbewertung sowie dem Ergebnis einer Bewertung von Teilen des Angebots hinsichtlich Barrierefreiheit durch eine darauf spezialisierte Agentur.
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.